Abschlüsse an Mittelschulen in Bayern
erfolgreicher Hauptschulabschluss (einschließl. Abschlussprüfung für die Praxisklasse), qualifizierender Hauptschulabschluss, mittlerer Schulabschluss, qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss ; Vorschriften mit Kommentar ; Art. 7 Abs. 7 und 8, Art. 25 und Art. 54 Abs. 1 bis 5 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) ; §§ 51 - 65 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (Volksschulordnung - VSO)
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