Hauptschulabschlüsse in Bayern
erfolgreicher Hauptschulabschluss, qualifizierender Hauptschulabschluss, mittlerer Schulabschluss (F 10. Klasse), qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss ; Vorschriften mit Kommentar ; Art. 7 Abs. 7 und Art. 54 Abs. 1 bis 6 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) ; §§ 28 - 41 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (Volksschulordnung - VSO)
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