„Soziale Angelegenheit (Betriebsverfassung)“
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Leistungspflichten und betriebliche Mitbestimmung.
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Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung einer Corporate Identity
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Erfolg durch Mitbestimmung – Konfliktlösungen in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
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Soziale Mitbestimmung im Betriebsrat
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Das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer in sozialen Angelegenheiten (§ 56 BetrVG) – Eine Abgrenzung d. Umfangs d. Mitbestimmungsrechts d. Betriebsräte nach d. Betriebsverfassungsgesetz, insbes. bei d. Einzelmassnahmen d. Arbeitgeber (mit Quellennachweisen). Zugleich Nachschlagewerk f.d. Praxis zu d. in § 56 BetrVG genannten Angelegenheiten
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Das Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten – Die geschichtl. Entwicklg u. Einzelprobleme in d. gesetzl. Regelg d. Betriebsverfassungsgesetzes d. Bundes vom 11. Okt. 1952
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Über die Zulässigkeit von Kopplungsgeschäften im Zusammenhang mit den Mitbestimmungstatbeständen in den sozialen Angelegenheiten des § 87 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz
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Erfolg durch Mitbestimmung – Konfliktlösungen in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
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Tarifvorrang und Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
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Die Erweiterung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates im Bereich der sozialen und personellen Angelegenheiten durch das Betriebsverfassungsgesetz vom 15. 1. 1972 [fünfzehnten ersten neunzehnhundertzweiundsiebzig] und deren Auswirkungen auf die Rechtsstellung der einzelnen Arbeitnehmer
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Formlose Absprachen als Rechtsform des Mitbestimmungsrechts in sozialen Angelegenheiten nach § 56 Betriebsverfassungsgesetz <"Betriebsabsprachen">
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Erfolg durch Mitbestimmung – Konfliktlösungen in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
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Leistungspflichten und betriebliche Mitbestimmung
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Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im sozialen Bereich – Mitw. u. Mitbestimmung in d. betriebl. Praxis
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Zur Mitbestimmung des Betriebsrats in personellen und sozialen Angelegenheiten
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Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung einer Corporate Identity
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Betriebliche Mitbestimmung in Österreich und in Deutschland – eine rechtsvergleichende Untersuchung der Beteiligungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten nach dem österreichischen Arbeitsverfassungsgesetz und dem Betriebsverfassungsgesetz 1972 der Bundesrepublik Deutschland
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Die Vereinbarung von Alleinentscheidungsrechten des Arbeitgebers innerhalb des § 87 Abs. 1 BetrVG – zur Substanz der Mitbestimmungsrechte in den sozialen Angelegenheiten der Betriebsverfassung
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§ 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG im System der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
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Soziale Angelegenheiten – Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 BetrVG