„Passivlegitimation“
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Die Bestimmung des Anfechtungsgegners - Passivlegitimation in der Insolvenzanfechtung
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Die Bestimmung des Anfechtungsgegners – Passivlegitimation in der Insolvenzanfechtung
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Verwaltungsprozessrecht
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Allgemeines Verwaltungsrecht – Mit höchstrichterlichen Entscheidungen
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Verwaltungsprozeßrecht
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Die Passivlegitimation für Unterlassungsansprüche gegen die Verwendung und Empfehlung allgemeiner Geschäftsbedingungen
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Die Passivlegitimation im Arzthaftpflichtprozeß – Unter Berücksichtigung der Organisation der Krankenversorgung
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Die Haftung des Grundstückserwerbers für vergangene Urheberrechtsverletzungen. – Gibt es eine urheberrechtliche Zustandshaftung durch Werkstückübernahme?
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Das Beschlussmängelrecht in der Verbandsinsolvenz. – Zugleich ein Beitrag zu Grundsatzfragen des Gesellschafts-, Insolvenz- und Zivilprozessrechts.
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Das Schadensrecht der Geschäftsleiterhaftung. – Schadensbegriff – Verbandsgeldbußenregress – Reputationsschaden – Vorteilsausgleichung.
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Die Haftung der Obergesellschaft in der wirtschaftlichen Einheit. – Eine Untersuchung der Haftung nach Art. 23 VO (EG) Nr. 1/2003 sowie der zivilrechtlichen und der ordnungswidrigkeitenrechtlichen Haftung im deutschen Recht.
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Die Passivlegitimation im Amtshaftungsrecht bei Handeln auf Weisung. – Dargestellt am Beispiel der Bundesauftragsverwaltung.
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Die Außenhaftung von Managern bei Kartellrechtsverstößen
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Verwaltungsprozessrecht
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Passivlegitimation im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht – Die Bestimmung des Anspruchsgegners des urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs anhand von Verkehrspflichten
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Verwaltungsprozessrecht
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Der Auskunftsanspruch im gewerblichen Rechtsschutz – Dargestellt unter besonderer Berücksichtigung der Passivlegitimation von Internetauktionshäusern für Drittauskunftsansprüche im Falle des Vertriebs von Produktpirateriewaren durch Dritte
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Luftfrachtrecht
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Die Passivlegitimation bei der Rei vindicatio als Beitrag zur Lehre von der Aktionenkonkurrenz
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Wegehaltereigenschaft eines Wegeerhaltungsverbandes; Passivlegitimation der Gemeinde